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Datum/Zeit
Date(s) - 6. November 2023
15:00 - 17:00

Veranstaltungsort
Katholisches Pfarrheim Windhagen

Kategorien


Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein des SkFM Neuwied e.V.
Das Inkrafttreten des 3. großen Betreuungsrechtsänderungsgesetztes und dem damit ab 01.01.2023 möglichen Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB n.F.) könnte nun viele Ehepaare vor die Frage stellen: Muss ich denn jetzt überhaupt noch private Vorsorge treffen?
Die Antwort lautet JA. Diese gegenseitige Vertretungsmöglichkeit ist nur als Notvertretungsrecht in ganz klar definierten Lebensbereichen unter bestimmten Voraussetzungen und zeitlicher Begrenzung vorgesehen. Der Gesetzgeber beabsichtigt hiermit, Eilverfahren zur Einrichtung rechtlicher Betreuungen (bei ärztlicher Akutversorgung) zu vermeiden.
Wenn das auch Ihrem Interesse entspricht, weil Sie heute für zukünftige Entscheidungen von ihrem Selbstbestimmungsrecht bei eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit Gebrauch machen wollen, dann bestimmen Sie vorab, welche Person/en ihres Vertrauens ihre Angelegenheiten und Wünsche zukünftig umsetzen soll.
Entscheiden Sie also heute für morgen, wer, wann, was und in welchem Umfang als rechtliche Vertreter für Sie regeln soll.

Beraterin: Elisabeth Klein (Leiterin SKFM Neuwied e.V. Betreuungsverein, Dipl. Sozialpädagogin)
Anmeldung erforderlich bis zum 30.10.2023.

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